Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes ist eine einstündige Beratung durch die Hebamme vorgesehen. Diese ist optional, sollte in der 18. - 22. Schwangerschaftswoche stattfinden und wird gänzlich von den Kassen bezahlt. Ich verrechne direkt mit Ihrer Krankenkasse!
COVID-19
Zur Minimierung der sozialen Kontakte hat das ÖHG (Österreichische Hebammengremium) empfohlen, die Mutter-Kind-Pass-Beratung "nach eigenem Ermessen"
zu verschieben, da die sozialen Kontakte minimiert werden sollten. Ob Sie dennoch Ihren Termin in der Ordination wahrnehmen wollen, bleibt
Ihnen je nach Dringlichkeit überlassen; dieser wird unter erhöhten Hygienemaßnahmen stattfinden.
DIE ABRECHNUNG ÜBER DIE KRANKENKASSE IST DERZEIT BIS ZUR GEBURT MÖGLICH!!!
Mögliche Themen sind:
Ihre persönlichen Anliegen, eventuelle Unsicherheiten und Fragen haben Vorrang!